Geschäftsversicherung
Bedarfs –und kostengerechter Schutz ist in jedem Fall dringend zu empfehlen. Die Geschäftsversicherung deckt, je nach Betriebsart und den damit verbundenen Risiken, Geschäftsräume und Inventar z.B. gegen
- Feuer, Wasser
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Elementarschäden
- Betriebsausfall
Die unverzichtbare Betriebshaftpflichtversicherung deckt bei
- Personenschäden Dritter
- Sachschäden Dritter
- Vermögensschäden Dritter als Folge eines Personen- oder Sachschadens